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Haltungsrichtlinien BdFD e.V.
Richtlinien zur Haltung von Frettchen Herausgeber: 1. Bundesverband der Frettchenfreunde Deutschlands e.V. Königsberger Str. 35, 78073 Bad Dürrheim
1. Frettchen sind als Heimtiere im Sinne des Tierschutzgesetzes anzusehen.
2. Frettchen sind domestizierte Raubtiere und nicht der wildlebenden Gattung der Marderartigen zuzuordnen. Frettchen sind Heimtiere, die nur in der Obhut des Menschen leben. In der freien Wildbahn gibt es keine Frettchen, es sei denn, sie konnten entweichen. Ähnliches kennen wir von der Hauskatze. Das Frettchen ist ein vom Menschen erzüchteter domestizierter zahmer Iltis. Die bei Frettchen anzutreffende Farb- und Größenvielfalt ist ein Zeichen der Domestikation.
3. Da das Frettchen für uns als Heimtier, und nicht als Pelztier anzusehen ist, darf es auch nicht der Pelztierverordnung unterliegen.
4. Sozialgefüge: Im Gegensatz zu den wildlebenden Musteliden sind Frettchen keine Einzelgänger. Aus Gründen der Beschäftigung sollten sie mindestens paarweise gehalten werden. Das Geschlecht spielt hierbei keine Rolle.
5. Klimatische Bedingungen: Es ist sowohl Innen- als auch Außenhaltung möglich. Der Käfig bzw. Gehege muß vor ständiger direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt stehen. Erforderlich ist eine mit Woll- oder Baumwolltüchern ausgestattete wetterfeste, isolierte Schlafbox. Einstreu wird aufgrund möglicherweise auftretenden gesundheitlichen Schäden grundsätzlich abgelehnt.
6. Raumbedarf: Am Wichtigsten ist ein täglicher Freilauf von mindestens 3 Stunden, der zusammen mit dem Menschen stattfinden sollte. Der menschliche Kontakt ist für Frettchen notwendig, deshalb ist eine reine Außenhaltung nicht empfehlenswert.
a) Innenhaltung: Das Käfigmindestmaß ist 1 qm für 1 - 2 Tiere mit außenliegender Schlafbox. Bei integrierter Schlafbox ist der Käfig um deren Größe zu erweitern. Für jedes weitere Tier ist der Käfig um 0,5 qm zu vergrößern. Die Käfighöhe (oder Etagenhöhe) sollte mindestens 60 cm betragen. Eine mögliche Absturzgefahr muß immer beachtet werden.
b) Außenhaltung: Gehegemindestmaß ist 6 qm für maximal 2 Tiere, für jedes weitere Tier ist das Gehege um 0,5 qm zu erweitern. Das Gehege ist so zu gestalten, daß es den Tieren sowohl Sonnen- als auch Regenschutz bietet. Es müssen eine wetterfeste, isolierte Schlafbox, sowie genügend Spiel- und Klettermöglichkeiten vorhanden sein .Das Gehege sollte nach allen Seiten ein- und ausbruchsicher sein.
c) Kombinierte Innen-/Außenhaltung: Käfigmaße wie zu a), Ausstattung wie zu b).
d) Zuchthaltung nicht kommerziell: Grundfläche pro Wurf 3 qm und ein täglicher Mindestfreilauf von 4 Stunden. Ausstattung wie zu b).
e) Zuchthaltung kommerziell: Pro Wurf sollten 6 qm zur Verfügung stehen, da davon ausgegangen werden kann, daß ein Züchter seinen Tieren keinen Auslauf gewährt. Ausstattung wie zu b).
f) Zoohandlung: Wir sprechen uns gegen einen Verkauf und Haltung von Frettchen in Zoohandlungen aus. Die Beratung ist sehr zeitintensiv, so daß sie von den Geschäften nicht in vollem Umfang wahrgenommen werden kann. Solange es jedoch kein gesetzliches Verbot für die Haltung in Zoogeschäften gibt, muß ein Mindestmaß von 6 qm, wie in Punkt b) beschrieben, angesetzt werden. Auch hier ist es ziemlich sicher, daß den Tieren kein Freilauf gewährt wird. Ausstattung wie zu b).
g) Fund- und Abgabetiere. Hier wird das Hauptaugenmerk auf den Freilauf, die Pflege, Ernährung und Gesundheit gelegt, deshalb kann der Käfig etwas kleiner sein. Die Tiere sollen schnell und gesund weitervermittelt werden. Auf Krankheit oder Körperbehinderung ist bei der Vermittlung besonders hinzuweisen.
7. Käfig- bzw. Gehegeausstattung: Zur Grundausstattung eines Käfigs, bzw. Geheges gehört folgendes Zubehör: Katzentoilette, Schlafhaus mit Tüchern aus Baumwoll- oder Wollstoff, Futternapf, täglich frisches Trinkwasser wobei eine Nippeltränke einem Wassernapf wegen der Verschmutzung vorzuziehen ist, Hängematte, Spiel- und Klettermöglichkeiten. Nagereinstreu und Heu sollte nicht verwendet werden, Stroh ist für reine Außenhaltung geeignet.
8. Ernährung: Das Thema Ernährung ist äußerst wichtig, da viele Krankheiten auf falsche oder einseitige Ernährung zurückgeführt werden können. Umfassende Beratung findet bei Vereinen oder mittels Fachliteratur statt.
9. Krankheitsvorbeugung: Empfehlenswert ist, nach einer 2-maligen Grundimmunisierung, die jährlich 5-fach Impfung (Hund) SHLPT. Ebenso empfehlenswert ist die Kastration mit Eintreten der Geschlechtsreife (Fähen können in eine Dauerranz kommen, die mit dem Tod enden kann).
10. Pflege: Aus hygienischen Gründen und um Geruchsbildung zu vermeiden, ist der Käfig, bzw. das Gehege stets sauber zu halten. Die Katzentoilette ist mindestens 2mal täglich zu reinigen. Wir empfehlen, die Tücher oder das Stroh der Schlafkiste ebenso wie die Hängematten alle 2-3 Tage zu wechseln. Die Krallen sind regelmäßig zu schneiden, die Ohren sind regelmäßig zu reinigen (Milbenbefall).
Diese Richtlinien wurden durch Zusammenarbeit aller Mitglieder des 1. Bundesverband der Frettchenfreunde Deutschlands e.V. erstellt. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen die Frettchenvereine oder Interessengemeinschaften jederzeit zur Verfügung. Frankfurt am Main im September 1998
Hinweis: Der Verein wurde aufgelöst.
Für Hinweise neuer Richtlinien, senden Sie uns eine Email an: info@frettchenbude.de. Vielen Dank !
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